A.6 Mit Stellungnahme vom 9. Januar 2014 (IV-act. 23) sah der regionalärztliche Dienst Ostschweiz der Invalidenversicherung (RADO; Dr. E___) die Voraussetzungen für berufliche Massnahmen als erfüllt an, wobei an die Betreuung von Senioren und Kindern oder an eine hauswirtschaftliche Tätigkeit zu denken sei, mit Blick auf den Alkoholüberkonsum unter Kontrolle der Leberparameter (gemäss Schreiben Dr. C___ vom 29. Januar 2014 [IV-act. 25] lagen diese zwei Tage vorher im Normbereich).