A.2 Gemäss Schreiben des Sonderschulinternats Hemberg vom 21. Januar 2008 (IV-act. 2, 1/7; s. auch den Arbeitgeberbericht vom 8. November 2013 [IV-act. 17]) sei sie dort ab Anfang Januar 1999 bis Ende März 2008 als Betreuerin ohne fachspezifische Ausbildung mit einem Pensum zwischen 85% und 100% tätig gewesen. Die Kündigung sei erfolgt, weil neue Anforderungen an Sonderschulinternate betreffend beruflicher Qualifikation des Personals gestellt würden und weil alle Ausbildungsplätze zur Sozialpädagogin besetzt gewesen seien.