Dr. med. E___ erklärte im Gutachten vom 9. Januar 2015, aufgrund der klinischen Befunde sei retrospektiv am angestammten Arbeitsplatz aus orthopädisch-traumatologischen Gründen eine länger dauernde Arbeitsunfähigkeit als 1 – 2 Wochen nach dem Trauma nicht nachvollziehbar. Dass postoperativ nochmals eine Arbeitsunfähigkeit bestand, sei nachvollziehbar. Medizinisch-theoretisch dauere diese empirisch 4 – 6 Wochen. In den gleichen Zeiträumen habe analog die medizinisch zumutbare Arbeitsfähigkeit in einer anderen respektive angepassten Tätigkeit bestanden.79