Seite 16 Dr. med. D___ führte in seiner Stellungnahme vom 18. Februar 2014 aus, für die beklagte Arbeitsunfähigkeit sei das rechte Knie nur zu einem Teil verantwortlich. Es spielten weitere Erkrankungen der Beschwerdeführerin mit. Die direkten Folgen der Knieverletzung seien per 31. Oktober 2013 zu terminieren. Ab diesem Zeitpunkt seien krankhafte Zustände für die beklagte Arbeitsunfähigkeit verantwortlich.78