5.3 Dr. med. K___ erklärte im Bericht über die Untersuchung vom 18. Oktober 2013, dass die Beschwerdeführerin als Detailshandelsangestellte mit langdauerndem Stehen zur Zeit weiter 100% arbeitsunfähig sei. Längerfristig wäre eine Umschulung auf eine leichte Arbeit vorwiegend sitzend sinnvoll.75 Der beratende Arzt der Vorinstanz, Dr. med. D___, erklärte in der Stellungnahme vom 5. November 2013, dass die Beschwerdeführerin gemäss Konsiliarbericht und Telefon mit Dr. med. K___ in einer sitzenden Tätigkeit zu 100% arbeitsfähig wäre.76