Die von ihm als Möglichkeit formulierte Aussage, wonach die postoperativ prolongierte Schmerzhaftigkeit bei der Beschwerdeführerin dazu geführt hat, dass sie die schmerzauslösende Flexion eher vermied, was konsekutiv zu der feststellbaren Verkürzung respektive erhöhten Grund- oder Vorspannung des Quadriceps führte, ist als überwiegend wahrscheinlicher Geschehensablauf anzusehen.70 Somit hätte die Vorinstanz nach Ablauf der von Dr. med. E___ vorgeschlagenen Massnahmedauer bzw. nach Durchführung der Physiotherapie 65 Act. 6.1/43-19/24 66 Act. 6.1/43-16/24 67 Act. 6.1/43-17/24 68 Act. 6.1/43-17/24 69 Act. 6.1/43-21/24