Seite 12 Dr. med. L___, und Dr. med. F___, Orthopädie St. Gallen, führten in ihrer Stellungnahme vom 28. September 2015 auf entsprechende Fragen des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin aus, es könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr verifiziert werden, wo genau die Kniescheibe traumatisiert worden sei. Sicherlich führe aber ein Trauma der Kniescheibe zu einer Bewegung derselben, welche indirekt die Schleimhautfalte (Plica mediopatellaris) reizen und sekundär zu Vernarbungen führen könne. Dementsprechend sei die Unfall-Kausalität gegeben.