Die Beschwerdeführerin macht geltend, mit dem Unfall vom 10. Januar 2013 sei es zu einer Traumatisierung der Plica gekommen. Damit der status quo sine vel ante habe erreicht werden können, seien zwei Operationen erforderlich gewesen. Für diese habe die Vorinstanz die Kosten zu übernehmen. Sie habe es nicht einmal für nötig erachtet, den Operationsbericht von Dr. med. F___ dem Vertrauensarzt oder dem Gutachter vorzulegen.39 Dr. med. F___ sei der Ansicht, zum jetzigen Zeitpunkt könne nicht mehr verifiziert werden, wo genau die Kniescheibe traumatisiert worden sei.