G. Die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG teilte am 9. März 2015 mit, dass aufgrund des Gutachtens von Dr. med. E___ die jetzigen Kniebeschwerden rechts mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht mehr auf das Ereignis vom 10. Januar 2013 zurückzuführen seien, weshalb dafür ab 1. Februar 2015 keine Leistungen auszurichten seien. Es könne auch keine Kostengutsprache für den Spitaleintritt vom 16. März 2015 abgegeben werden.13 Die Rechtsschutzversicherung von A___ nahm hierzu am 16. März 2015 Stellung.14