Für eine angepasste, körperlich leichte wechselbelastende Tätigkeit mit regelmässigen Pausen bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 80%. Aufgrund der von der Tagesform abhängigen, oftmals aber stark ausgeprägten Müdigkeit müsse eine Leistungsminderung von 50% geltend gemacht werden, so dass daraus medizinisch-theoretisch eine Gesamtarbeitsfähigkeit von 40% resultiere. Bei dringendem Verdacht auf eine post(chemo)therapeutische Polyneuropathie werde eine nochmalige neurologische Abklärung inklusive elektroneurographischer Untersuchung und Abklärung sekundärer Ursachen wie Vitaminmängel empfohlen.