A. Der 1970 geborene A___ meldete sich am 30. Dezember 2009 wegen eines Lymphdrüsen Tumors bei der IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden an und beanspruchte eine Rente. Die IV-Stelle klärte in der Folge den medizinischen Sachverhalt ab und sprach ihm mit Verfügung vom 5. November 2010 ab 1. Juli 2010 eine ganze Invalidenrente zu. B. Mit Schreiben der IV-Stelle vom 14. März 2011 und vom 4. Mai 2012 wurde A___ jeweils mitgeteilt, bei der Überprüfung des Invaliditätsgrades sei keine Änderung festgestellt worden, weshalb weiterhin Anspruch auf eine ganze Invalidenrente bestehe.