zusätzliches Valideneinkommen von Fr. 16'316.-- zu jenem bei der C___ AG zu addieren ist. Letzteres geht aus deren Bescheinigung vom 12. März 2009 hervor, wonach der Lohn im Jahr 2009, dem frühestmöglichen Rentenbeginn, Fr. 71'300.-- betragen habe. Dort ist zwar auch von einem Lohn ab 2009 von Fr. 69'912.05 die Rede, von dessen Verwendung zugunsten des Beschwerdeführers jedoch abzusehen ist. Insgesamt beträgt das Valideneinkommen 2009 also Fr. 87'616.--.