SR 832.20]). In der Invalidenversicherung sind dagegen grundsätzlich sämtliche Löhne zu berücksichtigen. Allerdings ist die Rechtsprechung Seite 10 betreffend Neben-, Doppel- und Mehrfachverdiensten uneinheitlich, indem einerseits nur der Lohn für ein 100%-Pensum versichert sei, anderseits manchmal aber auch alle Einkünfte aus Haupt- und Nebenerwerb als Valideneinkommen zusammengerechnet werden (Meyer/Reichmuth, a.a.O., Art. 28a N 69 [S. 334]).