In Anbetracht dessen, dass der Beschwerdeführer gemäss Aktennotiz der IV-Stelle vom 4. Oktober 2011 nach Angaben seines Vorgesetzten bei der C___ AG nach vier Arbeitsstunden wie ein alter Mann herumlaufe, kann diese Arbeitsstelle mit Dr. E___ und Dr. G___ nicht als optimal leidensadaptiert bezeichnet werden. Dem Versicherten ist deshalb ein Arbeitsplatzwechsel weg von der C___ AG und vom landwirtschaftlichen Nebenerwerb, in dem er nach eigenen Angaben aber ohnehin kaum mehr tätig ist, zumutbar.