Kantonsspital St. Gallen erstatteten medizinischen Berichten vom 7., 15. und 31. Oktober 2013 sowie vom 19. Dezember 2013 zu schliessen ist. Dieses machte sich mit seiner Einschätzung einer schmerzbedingt nur 50%igen Arbeitsfähigkeit des Versicherten auch in angepassten Tätigkeiten jedoch dessen Sichtweise allzusehr zu eigen, wie in der Folge auch Hausarzt Dr. F___ mit Bericht vom 9. September 2014, der sich der Beurteilung des Kantonsspitals anschloss. Vor diesem Hintergrund erstaunt es jedenfalls eher wenig, dass Kreisarzt Dr. G___