Mit Beurteilungen vom 13. Februar und vom 23. Juli 2012 sah Kreisarzt Dr. E___ den Versicherten nach einer gründlichen Untersuchung vom 10. Februar 2012 in der bisherigen Tätigkeit zu 2/3, in einer leidensadaptierten leichten bis höchstens mittelschweren Tätigkeit jedoch vollumfänglich arbeitsfähig, wobei er ergänzend festhielt, dass zum damaligen Zeitpunkt - abgesehen vom Reiten - keine Therapien mehr stattfänden.