Seite 5 C. C.1 Gegen diese Verfügung liess der Versicherte mit Schreiben vom 5. Januar 2015 Beschwerde erheben. Entgegen der Suva betrage die Arbeitsfähigkeit nach Meinung des Kantonsspitals St. Gallen und von Dr. F___ nicht 100%, sondern nur 50%. Das mit Ausnahme des Jahres 2005 mit einer besonders ungünstigen Zuteilung der Nacht- und Wochenendschichten stetig gestiegene Einkommen bei der C___ AG habe zum Zeitpunkt des frühestmöglichen Rentenbeginns 2009 rund Fr. 73'800.-- (Fr. 6'150.-- x 12) betragen.