B.3 Auf Ersuchen des Versicherten, der gemäss Bericht von Internist FMH Dr. F___ vom 9. September 2014 (IV-act. 157, 63/84) maximal zu 50% arbeitsfähig sei, erstattete Chirurg FMH und Suva-Kreisarzt Dr. G___ am 28. Oktober 2014 (IV-act. 157, 48/84) einen Bericht. Sowohl der Integritätsschaden als auch die Arbeitsfähigkeit seien gegenüber der Voruntersuchung (lit. A.6 hiervor) unverändert.