hiervor) ersetzt wurde. Aus einem Invalideneinkommen gemäss LSE von Fr. 61'776.-- und einem Valideneinkommen aus der Tätigkeit bei der C___ AG sowie als Landwirt von Fr. 97'531.-- resultiere ein zu keiner Rente berechtigender Invaliditätsgrad von 37%. Die Aufgabe der schon immer nur nebenamtlich ausgeführten, körperlich ungeeigneten landwirtschaftlichen Tätigkeit sei zumutbar.