A.8 Nach dem Eingliederungsbericht der Berufsberatung vom 5. März 2013 (IV-act. 103), dass der Versicherte mit dem derzeitigen Pensum und den leichten Tätigkeiten bei der C___ AG bleiben wolle und einer Aktennotiz des RAD (Dr. D___) vom 7. August 2013 (IV-act. 110), wonach aufgrund reiner Unfallfolgen eine Koordination mit der Suva geboten sei, erging seitens der IV-Stelle am 20. August 2013 (IV-act. 111) ein Vorbescheid, dass der Invaliditätsgrad aufgrund eines Invalideneinkommens von Fr. 56'868.-- und eines Valideneinkommens von Fr. 78'229.-- 27% betrage, was keinen Leistungsanspruch vermittle.