A.6 Nach einer Beurteilung von Chirurg FMH und Suva-Kreisarzt Dr. E___ vom 23. Juli 2012 (IV-act. 139, 46/79) sei die aktuelle Tätigkeit im Betriebsunterhalt bei der C___ AG, wo er viel stehen, gehen und zum Teil auch auf Waggondächer klettern müsse, auch weiterhin im aktuellen 2/3-Pensum zumutbar. Dagegen wäre eine leichte bis höchstens mittelschwere Tätigkeit mit einem sitzenden Anteil von mindestens 50% in einem vollen Pensum zumutbar. A.7 Die gegen die Verfügung der Suva vom 17. Januar 2013 (IV-act. 99), wonach bei einem 25%igen Schaden Anspruch auf eine Integritätsentschädigung von Fr. 31'500.-- und ab Dezember 2012 auf eine UVG-Rente von 27% bei einem Invalideneinkommen von