B.5 Mit Beschwerdeantwort vom 23. Oktober 2015 entgegnete die Suva, als unfallbedingt könne einzig der inzwischen vollständig remittierte Zustand nach leichter traumatischer Hirnverletzung bezeichnet werden. Die Arbeitsfähigkeit werde nur noch durch vorbestehende degenerative HWS-Beschwerden eingeschränkt, über die der Beschwerdeführer überdies erstmals zwei Monate nach dem Unfall geklagt habe. Erwägungen