Selbst wenn man einen natürlichen Kausalzusammenhang der anhaltenden Beschwerden mit dem höchstens mittelschweren, nicht besonders eindrücklichen Ereignis ohne dramatische Umstände bejahen würde, wäre dieser nicht adäquat, da die dabei erlittenen Verletzungen nicht geeignet seien, eine psychische Fehlentwicklung auszulösen. Ebenso fehle es an einer ärztlichen Fehlbehandlung oder einem schwierigen Heilungsverlauf der nach nicht allzu langer Zeit überwiegend degenerativ bedingten und organisch nicht hinreichend nachweisbaren Beschwerden. Ebensowenig bestünden körperliche Dauerschmerzen;