präziser als die abschliessende Angabe, dass sich der Lohn in einem Streubereich von +/- 3% um den Mittelwert der Gehaltsklasse 15 der Lohntabelle des Jahres 2013, also um Fr. 116'642.-- haben dürfte, sodass der untere Streuwert mit Fr. 113'143.-- noch unter dem ersterwähnten Betrag liegt. Mit diesem dürfte ferner der Regel, dass bei der Festsetzung des mutmasslich entgangenen Verdiensts den spezifischen Gegebenheiten und tatsächlichen Chancen des Versicherten auf dem jeweiligen Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen ist (Urteil des Bundesberichts B 17/03 vom 2. September 2004 Erw.