Im Rahmen der Vergleichsrechnung würde die Witwenrente bei einem 2007 anwendbaren Umwandlungssatz von 7.1% jährlich Fr. 11'823.85 und würden die beiden Waisenrenten je Fr. 3'941.28 betragen, die Gesamtrenten also Fr. 19'706.41. Nach der Stellungnahme des Personalamts unterbreitete die Versicherte mit Schreiben vom 15. August 2016 folgende Überentschädigungsberechnung: mutmasslich entgangener Verdienst bei 80%-Pensum (neu) Fr. 116'642.-- zuzüglich Kinderzulagen von Fr. 4'800.--, sodass sich die Überentschädigungsgrenze von 90% bei einem Total von Fr. 121'442.-- auf Fr. 109'298.-- belaufe. Nach Abzug der AHV- und UV-Renten betrage die mögliche Rente Fr. 29'352.-- (recte: Fr. 29'351.40).