recte: Fr. 107'545.20) zuzüglich Kinderzulagen von Fr. 4'800.--, sodass sich die Überentschädigungsgrenze von 90% bei einem Total von Fr. 112'346.-- (recte: Fr. 112'345.20) auf Fr. 101'111.40 (recte: Fr. 101'110.70) belaufe. Nach Abzug der bekannten AHV- und UV-Renten betrage die mögliche Rente Fr. 21'165.-- (recte: Fr. 21'164.30), sodass die Gesamtrenten - eine Kürzung entfalle - Fr. 18'875.40 ausmachten. Die Versicherte habe deshalb ab 2014 Anspruch auf diesen Betrag. Daran hielt die Pensionskasse mit Schreiben vom 2. und 19. September 2016 fest.