Von letzterem Wert seien die AHV-Renten von 40'260.-- und die UV-Renten von Fr. 39'686.40 abzuziehen. Möglich sei damit ein jährlicher Rentenbezug von Fr. 20'778.70, wovon die Witwenrente Fr. 12'467.40 (recte: Fr. 12'467.20) und die beiden Waisenrenten Fr. 4'156.20 (recte: Fr. 4'155.75) ausmachten. Ab dem Jahr 2014 sei die Überentschädigungsberechnung in zwei Varianten durchzuführen: Gemäss PKAR-VR seien zum letzten Jahreslohn vor dem versicherten Ereignis von Fr. 83'151.-- wiederum die Kinderzulagen von Fr. 4'800.-- zu addieren, sodass sich die Überentschädigungsgrenze von 90% bei einem Total von Fr. 87'951.-- auf 79'155.90 belau-