Um ein abschliessendes Gesamtbild über die gemäss den behandelnden Ärzten klar vorhandenen psychischen Einschränkungen zu erhalten, ist es angezeigt, in einem ersten Schritt durch weitere Nachfragen, insbesondere auch bei der Hausärztin, näher abzuklären, inwieweit die Beschwerdeführerin unter welchen konkreten psychischen Einschränkungen leidet. Ergeben sich daraus Anhaltspunkte dafür, dass dies notwendig ist, sind ergänzende, vorzugsweise fachärztliche Abklärungen in psychiatrischer Hinsicht zum Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin zu treffen.