Seite 8 massive Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustands bei der Beschwerdeführerin beobachtet hat. Weder die behandelnde Hausärztin Dr. E___ noch Dr. C___ haben sich dahingehend geäussert, dass sie keine Therapienotwendigkeit bezüglich des psychischen Zustandes sehen; im Gegenteil haben beide der Beschwerdeführerin zu einer entsprechenden Behandlung geraten.