Auch die behandelnde Hausärztin Dr. E___ hatte bereits in ihrem Bericht vom Juli 2014 (IVact. 58, S. 2 ff.) darauf hingewiesen, die Beschwerdeführerin leide unter einer Belastungsdepression und ihr eine psychotherapeutische Behandlung nahegelegt. Auch im Hospitalisationsbericht von Dr. F___, Facharzt Chirurgie FMH, vom 13. Oktober 2014 (IVact. 61, S. 6 ff.) wurde eine Depression angeführt, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass die Beschwerdeführerin aktuell ohne medikamentöse Therapie psychisch stabil sei; die antidepressive Therapie sei abgesetzt worden und die Psyche erscheine erfreulich stabil; eine Wiederaufnahme der Medikation scheine nicht notwendig.