Gegebenenfalls müsste eine Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit durchgeführt werden.“ Am 21. Mai 2014 (IV-act. 56) nahm Dr. C___ erneut Stellung zur Situation und erwähnte, die Beschwerdeführerin leide seit der Diagnose des Blasentumors wieder vermehrt unter Rückenschmerzen und erscheine psychisch nicht ganz stabil; wegen der anstehenden Blasentumoroperation sei ohnehin keine Arbeitsfähigkeit gegeben. Im Sprechstundenbericht vom 28. November 2014 (IV-act. 63) bezeichnete Dr. C___ die Beschwerdeführerin schliesslich als „medizinisch schwer in Mitleidenschaft gezogen“;