Seite 2 LW3/4 links, IV-act. 31). Nachdem Dr. C___ die Beschwerdeführerin in belastungsadaptierter Tätigkeit ohne Hubbelastungen ab ca. Mitte Januar 2014 zu 50% arbeitsfähig einschätzte (IV-act. 35, S. 1), bot die Vorinstanz der Beschwerdeführerin Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche an (IV-act. 42). Die Arbeitsvermittlung wurde am 11. April 2014 im Einvernehmen mit der Beschwerdeführerin erfolglos abgeschlossen, da sie sich nicht arbeitsfähig fühlte (IV-act. 46).