Seite 8 9. September 2010 Erw. 5.2) -, wonach neben den bisher bekannten Diagnosen neu jene einer somatoformen Schmerzstörung zu stellen sei, und dem Bericht des Kantonsspitals St. Gallen vom 20. August 2015 wohl geschlossen werden muss. Dies könnte damit zusammenhängen, dass sich die Beschwerdeführerin bisher einer konsequenten medikamentösen Behandlung ihrer verschiedenen psychischen Leiden nicht unterzog, worauf Gutachterin F___