Seite 4 B. B.1 Mit Verfügung vom 28. April 2015 (IV-act. 80) verneinte die IV-Stelle einen Leistungsanspruch. Die sog. Förster-Kriterien seien überwiegend wahrscheinlich nicht erfüllt. Im Übrigen liege die Arbeitsfähigkeit psychiatrisch bei 100% und rheumatologisch bei 80%, total also bei 80%. Bei einem Valideneinkommen als Produktionsmitarbeiterin von Fr. 50'300.-- und einem Invalideneinkommen von Fr. 42'604.-- betrage der Invaliditätsgrad nur 15%.