Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit beruhe auf der recht unkritischen Übernahme der Testergebnisse, was sozialmedizinisch bei der dargelegten mangelnden Leistungsbereitschaft und Simulationstendenz nicht statthaft sei. Eine nun neu genannte scheinbar bestehende Depression sei von den behandelnden ärztlichen Kollegen noch nie erwähnt worden. Der RAD gehe in seiner Beurteilung nach wie vor auf die fachärztliche Stellungnahme von Dr. med. C___ zurück, welcher keine invalidisierende geistige Erkrankung festgestellt und die Epilepsie als medikamentös gut eingestellt bezeichnet habe.13