Seite 7 schüttern. Der behandelnde Nervenarzt bekräftige nach wie vor, dass der Beschwerdeführer eine einfache Tätigkeit ausüben könne. Die testdiagnostischen Untersuchungen seien nicht verwertbar, da zu unterstellen sei, dass sich der Beschwerdeführer schlechter darstelle. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit beruhe auf der recht unkritischen Übernahme der Testergebnisse, was sozialmedizinisch bei der dargelegten mangelnden Leistungsbereitschaft und Simulationstendenz nicht statthaft sei.