meinen Voraussetzungen (Aufenthalt und Wohnsitz, Karenzfrist, wirtschaftliche Voraussetzung) eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: das ordentliche Rentenalter erreicht haben oder verwitwet oder verwaist sind und einen Anspruch auf eine Witwen-, Witweroder Waisenrente der AHV hätten, wenn die verstorbene Person die Mindestbeitragsdauer erfüllt hätte oder zu mindestens 40 Prozent invalid sind.5 In einem solchem Fall muss die EL-Stelle den IV-Grad durch die IV-Stelle abklären lassen.6