Mit Beschluss vom 9. Januar 2014 wurde der Ausgleichskasse von der IV-Stelle mitgeteilt, dass der Invaliditätsgrad 0% betrage. Am 27. Februar 2014 wurde die Ausgleichskasse von A___, vertreten durch die Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland, ersucht, die Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen vorübergehend zu sistieren, bis das über ihn erstellte Gutachten des Instituts für Forensisch-Psychologische Begutachtung, St. Gallen, vorliege. Am 10. Juli 2014 wurde der Ausgleichskasse das psychologische Gutachten in Kopie zugestellt. Mit Verfügung vom 12. August 2014 wies die Ausgleichskasse das Gesuch um Ergänzungsleistungen ab.