B. Am 28. März 2013 meldete sich A___ erneut wegen Epilepsie bei der IV-Stelle an. Mit Mitteilung vom 15. Mai 2013 trat die IV-Stelle auf das Wiedererwägungsgesuch nicht ein. Sie empfahl A___, sich bei der AHV-Ausgleichskasse für eine Prüfung eines allfälligen Anspruchs auf Ergänzungsleistungen anzumelden.