Seite 9 Das Obergericht erkennt: 1. Die Beschwerde der Krankenversicherung A___ wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführerin wird eine Gerichtsgebühr von Fr. 800.-- auferlegt, unter Verrechnung mit dem von ihr in gleicher Höhe einbezahlten Kostenvorschuss. 3. Es werden keine Entschädigungen zugesprochen.