2.10. Bei diesem Ergebnis braucht die Frage nicht weiter geprüft zu werden, ob der Argumentation der Vorinstanz in der angefochtenen Verfügung gefolgt werden kann, wonach auch deshalb, weil die Osteotomie eine vollkommen andere Operationsart als die Hemiepiphysiodese sei, keine Leistungspflicht der Vorinstanz bestehe.