2.9. Der von der Beschwerdeführerin zur Begründung ihrer Auffassung zitierte Entscheid der Einzelrichterin des Versicherungsgerichts St. Gallen vom 26. November 2013 unterscheidet sich damit vom Sachverhalt im vorliegenden Fall wesentlich: Zwar wurde auch in jenem Fall bei einem minderjährigen Mädchen eine Hemiepiphysiodese zur Korrektur der Genua vara durchgeführt, allerdings mit der Begründung, die Fehlbelastung zufolge der Genua vara bds. wirke sich auf den Schulbesuch aus; die Einzelrichterin stellte fest, dass durch die Hemiepiphysiodese die Erwerbsfähigkeit des Mädchens prognostisch wesentlich verbessert bzw. vor einer wesentlichen Beeinträchtigung bewahrt werde.