Erwähnt sind lediglich ein beidseitiges Genu varum von 5° und die durchgeführte Achskorrektur. Als Grund für die wachstumslenkende Korrektur wird auf Rückfrage der Vorinstanz folgendes angeführt: „Familie B___ berichtet über eine Zunahme der varischen Achse, daher war die wachstumslenkende Korrektur gewünscht worden“ (IVact. 15, S. 1).