Seite 7 2.8. Die Beschwerdeführerin geht bei der Zitierung der Bestimmungen aus dem KSME davon aus, die bei B___ vorgenommene Hemiepiphysiodese solle „verhindern, dass beim Versicherten schon im jungen Erwachsenenalter starke arthrotische Veränderungen eintreten. Durch den wachstumslenkenden Eingriff könnte dieses erhöhte Risiko verhindert und minimiert werden, zumal bereits starke Schmerzen bestehen“ und verweist auf einen „Bericht des Ostschweizer Kinderspitals vom 14. Oktober 2014“ (Beschwerde, S. 4). Ein solcher Bericht findet sich indessen nicht in den Akten.