Seite 6 werden kann, der sich wesentlich auf die Erwerbstätigkeit oder Berufsbildung auswirken würde. Ein Gesundheitsschaden muss aber vorhanden sein. Eigentliche Krankheitsprophylaxe sowie Vorkehren, die lediglich das Entstehen eines stabilisierten Zustandes hinausschieben, sind indessen ausgeschlossen.