2.5. Im vorliegenden Verfahren geht es nicht darum, zu beurteilen, ob die Operation für B___ notwendig war oder nicht, sondern es geht einzig um die Frage, ob eine Leistungspflicht der Invalidenversicherung oder der Krankenversicherung besteht. Dass die Behandlung von B___ sinnvoll und angezeigt war, wird von keiner der beiden Parteien in Frage gestellt. Es ist aber in unserem Sozialversicherungsrechtssystem notwendig, die Aufgabenbereiche der Invalidenversicherung einerseits und der sozialen Kranken- und Unfallversicherung andererseits voneinander abzugrenzen.