Die Vorinstanz ersuchte dennoch um Zustellung des Operationsberichts und bat darum, genauer mitzuteilen, welche Indikation zur Hemiepiphyseode geführt hatte (IV-act. 13). Aus den hierauf der Vorinstanz zugestellten Unterlagen ergibt sich, dass der damals 13jährige B___ im Ostschweizer Kinderspital vorstellig wurde aufgrund von Knieschmerzen links bei Morbus Osgood Schlatter. Im Rahmen der klinischen Untersuchung fielen Genua vara bds. auf und die radiologische Abklärung zeigte eine varische Beinachse von 5°. Familie B___ berichtete über eine Zunahme der varischen Achse und wünschte daher eine wachstumslenkende Korrektur.