2.1. Die zuständigen Fachärzte des Ostschweizer Kinderspitals für Kinder- und Jugendchirurgie, Dres. C___ und D___, bemerkten in ihrem Schreiben vom 12. Januar 2015 Folgendes zur seitens der Vorinstanz erfolgten Anfrage: „Wir erhalten von Ihnen die Nachfrage für eine IV-Abklärung. Uns ist nicht klar, weshalb es zu der IV-Anmeldung gekommen ist. B___ leidet unter einem ausgeprägten Morbus Osgood Schlatter auf der