Die von Amtes wegen vorzunehmende Prüfung der weiteren Prozessvoraussetzungen ergibt, dass diese hinsichtlich der Form- und Fristerfordernisse erfüllt sind (insbesondere Art. 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung [IVG, SR 831.20] i.V.m. Art. 60 Abs. 1 und Art. 61 lit. b ATSG sowie Art. 54, Art. 56 und Art. 59 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [VRPG, bGS 143.1]). Die Beschwerdeführerin ist als Krankenversicherer von B___ zur Beschwerde legitimiert (Art. 1 Abs. 1 IVG i.V.m. Art. 59 ATSG). Auf die Beschwerde ist somit einzutreten. 2. Materielles