Allenfalls sind diesbezüglich auch Rückfragen bei Dr. D___ notwendig, insoweit die Vorinstanz zum Schluss gelangen sollte, dass nicht erklärbare Widersprüche vorhanden sind zwischen seiner medizinischen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin und den tatsächlichen Feststellungen der die Beschwerdeführerin während der beruflichen Massnahmen betreuenden Fachpersonen.